Als Liegeplatzinhaber bei der Segler-Vereinigung Cuxhaven e.V. sind Sie ein wesentlicher Teil unserer Gemeinschaft. Die Arbeitsdienst-Ordnung regelt die Pflichten und Möglichkeiten, sich entweder durch Arbeitsleistung oder finanzielle Beteiligung am Erhalt und der Verbesserung unseres Hafens zu beteiligen und die laufende Abnutzung der Vereinsanlagen auszugleichen. Für diese Tätigkeit sind 12 Arbeitsstunden pro Jahr vorgesehen. Alternativ kann eine Zahlung von Nebenkosten in Höhe von 360€ pro Jahr geleistet werden.
Die Arbeitsdienst-Ordnung beruht auf dem Vertrauen, dass jeder Liegeplatzinhaber bestrebt ist, seine Leistung zu erbringen und korrekt zu melden. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen der Arbeitsdienstwart oder der Vorstand zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Engagement und Ihre aktive Beteiligung am Vereinsleben. Die Regelung im Einzelnen finden Sie unter dem Link: