In der Kapitän-Alexander-Straße besitzen wir ein eigenes Bootslager mit Hallen- und Außenplätzen. Das direkt am Wasser gelegene Grundstück verfügt über einen Bootskran und einen Mastenkran.
Gebühren "Bootslager: Kapitän-Alexander-Straße"
Winterlager :
Die Winterlagerzeit beginnt mit dem ersten Wochenende im Oktober und endet mit dem letzten Wochenende im April.
Winterpaket
Die Winterlagergebühr ist flächenbezogen und beinhaltet folgende Einzelleistungen:
- Bereitstellung eines Lagerplatzes
- je einmaliges Verfahren des Bootes zu und vom Lagerplatz
- Bereitstellung eines Waschgerätes beim Aufkranen
- Nutzung des Mastenkranes
- Lagerplatz für den Mast (gemäß Mastenplan)
- Wasseranschluss in den Hallen (sofern kein Frost)
- Abstellmöglichkeit eines eigenen Bootstrailers im Sommer
Halle 1+2, (H12) : netto 25,20 € / m2 zzgl. 7 % Mwst. brutto 26,96 € / m2
Außenlager 1+2 (A12) : netto 13,20 € / m2 zzgl. 7 % Mwst. brutto 14,12 € / m2
Außenlager 3 (A3) : netto 10,80 € / m2 zzgl. 7 % Mwst. brutto 11,56 € / m2
Die Lagerfläche ermittelt sich aus dem Produkt der maximalen Länge und Breite des Schiffes. Die Krangebühren (s.u.) werden gemäß des Vertrages der SVC mit der BSC (Boots- und Schiffswerft Cuxhaven) gesondert berechnet. Für jedes Boot wird ein Stromanschluß zur Verfügung gestellt. Abgerechnet wird der verbrauchte Strom gemäß Zählerstand mit einer Pauschale mindestens von zur Zeit 30,- € / 100 kWh. Bei Nutzung eines Lagerbockes wird dieser wie folgt abgerechnet:
Lagerbock : netto 76,64 € zzgl. 7 % Mwst. brutto 82,00 €
Bei Festlegung der Termine und der Reihenfolge für die Bootsein- und –auslagerung wird eingeschränkt versucht, individuellen Wünschen zu entsprechen. Ein Anrecht hierauf besteht nicht. Der verbindliche Ablauf für die Ein- und Auslagerung wird vom Vorstand auf Vorschlag des Takelmeisters festgelegt. Jede individuell gewünschte, hierüber hinausgehende Bootsbewegung wird pauschal berechnet zu :
Boote bis 12,00 m : 75,00 € incl. Mwst.
Boote über 12,00 m : 125,00 € incl. Mwst.
Sofern vermietete, aber zeitweilig nicht belegte Hallenplätze, an Winterlieger des Außenlagers vermietet werden, wird wie folgt abgerechnet :
Boote bis 12,00 m : 2,50 € / pro Tag + 75,00 € fix, incl. Mwst.
Boote über 12,00 m : 2,50 € / pro Tag + 125,00 € fix, incl. Mwst.
Für SVC Mitglieder, die ihr Boot außerhalb des Vereinsgeländes einlagern, wird wie folgt abgerechnet:
Boote bis 12,00 m : 5,00 € / pro Tag + 75,00 € fix, incl. Mwst.
Boote über 12,00 m :
5,00 € / pro Tag + 125,00 € fix, incl. Mwst.
Sommerlager (zu Land):
Die Sommerlagerzeit beginnt am 1. Mai und endet am 30. September des Jahres. Während dieser Zeit können Boote zu Land auf dem SVC-Gelände eingelagert werden.
Sommerpaket
Die Sommerlagergebühr beinhaltet folgende Einzelleistungen:
- Bereitstellung eines Lagerplatzes
- Bereitstellung eines Lagerbockes
- je einmaliges Verfahren des Bootes zu und vom Lagerplatz
- Bereitstellung eines Waschgerätes beim Aufkranen
- Nutzung des Mastenkranes
- Lagerplatz für den Mast (gemäß Mastenplan)
- Wasseranschluß in den Hallen
Halle 1+2, (H12) :
Boote bis 12,00 m : 5,00 € / pro Tag + 75,00 € fix, incl. Mwst.
Boote über 12,00 m : 5,00 € / pro Tag + 125,00 € fix, incl. Mwst.
Aussenlager 1+2 (A12) :
Boote bis 12,00 m : 2,50 € / pro Tag + 75,00 € fix, incl. Mwst.
Boote über 12,00 m : 2,50 € / pro Tag + 125,00 € fix, incl. Mwst.
Aussenlager 3 (A3) :
Boote bis 12,00 m : 2,50 € / pro Tag + 75,00 € fix, incl. Mwst.
Boote über 12,00 m : 2,50 € / pro Tag + 125,00 € fix, incl. Mwst.
Bei mehrmaliger Inanspruchnahme des Lagers während des Sommers fällt auch die Fixgebühr wiederholt an.
Vereinsmitglieder, die gleichzeitig einen Liegeplatz im Hafen haben, erhalten eine Gutschrift in Höhe von maximal 100,- €, die auf die oben genannten Liegegebühren angerechnet wird.
Die Verfügbarkeit des Lagers kann im Einzelfall beschränkt sein. Die Krangebühren (s.u.) werden gemäß des Vertrages der SVC mit der BSC gesondert berechnet. Für jedes Boot wird ein Stromanschluß zur Verfügung gestellt. Abgerechnet wird der verbrauchte Strom gemäß Zählerstand mit einer Pauschale von mindestens 30,- € / 100 kWh.
Einzelleistungen :
Leistungen, die außerhalb des Sommer- oder Winterpaketes erbracht werden, sind wie folgt abzurechnen:
Strompreis : 30,00 € pro angefangene 100 kWh
Mastenkran : 10,00 €/ Nutzung
Mastenlager : 50,00 €/ Saison
Bootskran : 1,75 €/m2 Bootsfläche (Länge*Breite)
für Boote mit einem Festkiel und
Boote ohne herausstehende flexible Kielanhänge, jeweils ohne stehenden Segelmast
2,25 €/ m2 Bootsfläche für alle anderen Boote
Krangebühren nur für SVC-Mitglieder
sonst siehe BSC-Preistabelle
Waschgerät : 10,00 €/ Einsatz
Lagerbock : 10,00 €/ Woche
Hydraulikbootswagen : 35,00 €/ Stunde
Radlader : 75,00 €/ Stunde (mit Fahrer)
Radlader+Wagen : 100,00 €/ Stunde (mit Fahrer)
Bootstrailerplatz : 10,00 €/ Monat
Alle Preise beinhalten die geltende Mehrwertsteuer. Beträge bis 50,- € sind sofort bar gegen Quittungsbeleg beim Takelmeister oder
dessen Beauftragten zu bezahlen. Für Nichtvereins-mitglieder wird ein Aufschlag von 40 % erhoben.
Takelmeister Der Vorstand
Heiko Päsler Ingo Hamer / Rolf Karg