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Faktencheck Eiswerk

Zum Abriss des ehemaligen Eiswerks hat der SVC- Vorstand einen Faktencheck zusammengestellt. Damit kann sich jeder über die objektiven Fakten informieren. Aus den Reihen der SVC-Mitglieder ist die teils einseitige Berichterstattung in den Cuxhavener Nachrichten kritisiert worden.

Wie ist das Gebäude gebaut worden?

Das  massive Bauwerk ist vor über 100 Jahren am Ufer des Schleusenpriels auf weichem Klei mit gemauerten Streifenfundamenten flach gegründet worden. Erst während des Krieges, im Jahr 1942, wurde die heutige Spundwand gebaut. Die notwendige Betonankerwand hierzu liegt ca. 3,50 m unter dem Gelände und ist nachträglich auch unter dem Eiswerkgebäude gebaut worden. Ebenso ist zu dieser Zeit ein Luftschutzbunker im Nachhinein als Teilkeller unter das Gebäude gebaut worden. Anschließend ist erst die Kran-Bahn einseitig auf der neuen Kellerwand und auf Einzelfundamenten errichtet worden.

Warum hat das zu fundamentalen Schäden an dem Gebäude geführt?

Die Bauhistorie, die Bauweise, der Schleusenpriel mit der Spund- und Ankerwand und natürlich der untaugliche Baugrund haben zwangsläufig zu anhaltenden Setzungen des Bauwerks mit gravierenden Rissbildungen und  Schäden geführt. Das Gebäude hatte wasserseitig Setzungen von 28 cm gegenüber der Landseite erfahren.

Wer ist dafür verantwortlich?

In der Zeit bis 1975 hat die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer  keine wirksamen Reparaturmaßnahmen durchgeführt. Das  Staatshochbauamt Cuxhaven hat zu dieser Zeit den Zustand des  Gebäudes  dokumentiert. Alle zuletzt bekannten Bauwerksschäden wurden dort schon benannt; der Zustand vom Dach, den Decken und Wänden wird als mittelmäßig bis schlecht bezeichnet. Fazit im Zitat: „Allgemeiner Zustand  mittelmäßig bis schlecht. Erhebliche Putzschäden, Senkungsschäden und Durchfeuchtung. Salpeter in Wänden und Giebeln. Weitere Senkungsschäden sind zu erwarten.“

Wann  wurde die SVC Eigentümer?

Die SVC hatte das Eiswerk zunächst als Lagerhalle gemietet und hat sie dann 1998 gekauft. Die SVC hat mit Erwerb des Gebäudes eine sechsstellige Investition getätigt, um das Gebäude zu ertüchtigen. Die SVC hat zwei unabhängige Gutachten beauftragt, um fachkundigen Rat einzuholen, wie das marode Denkmal zumindest als einfache, ungeheizte Lagerhalle dauerhaft herzurichten ist. Nach heutigem Stand wäre mit einer Investition von ca. 2,5 Mio. Euro für die anstehenden Bauarbeiten zu rechnen gewesen. Allein die Nachgründung der Fundamente, damit das Bauwerk nicht in sich zusammenfällt,  hätte mehr als eine Millionen Euro gekostet.  Zuschüsse hierzu wurden nicht in Aussicht gestellt. Eine Rentabilität wäre über die Einnahme aus der Lagerhallenvermietung auch auf lange Sicht nicht zu erzielen. Zitat aus der Abbruchgenehmigung der Stadt: „Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass allein für die Stabilisierung des Gebäudes, die für eine weitere nachhaltige zukünftige Nutzung des Gebäudes grundlegend ist, eine sehr aufwendige und kostenträchtige Nachgründung erforderlich ist.“ Und weiter stellt die Denkmalschutzbehörde fest, das es keinem Eigentümer zuzumuten sei,  auf Dauer wirtschaftliche Verluste mit seinem Baudenkmal zu machen.

Wie ist die SVC weiter vorgegangen?

Eine höherwertige Nutzung des Gebäudes ist durch die baurechtlichen Gegebenheiten und den Nutzungsbedingungen im Hafen- und Gewerbegebiet stark eingeschränkt; Wohnbebauung ist explizit ausgeschlossen und war für die SVC zu keiner Zeit eine Option. Vielmehr hat ein neu gewählter Vorstand den Verkauf an einen Cuxhavener Projektentwickler gestoppt, weil die Vertragsbedingungen dem Verein nachhaltig geschadet hätten. Stattdessen hat der neue SVC-Vorstand beschlossen, alle Optionen ergebnissoffen zu prüfen:

  • den Erhalt als Bootslagerhalle
  • den Verkauf, an Interessenten, die das denkmalgeschützte  Gebäude mit Millionenaufwand erhalten wollen und können.
  • den Abriss, um an dieser Stelle auf eigenem Grundstück Winterlagerplätze für die SVC-Mitglieder zu schaffen.

Welche Anstrengungen hat die SVC unternommen, um einen Abriss zu verhindern?

Die SVC hat alle staatlichen Ebenen – Stadt, Land und Bund – um Hilfe gebeten. Der Oberbürgermeister, die landeseigene Hafengesellschaft N-Ports und die Wasser-und Schifffahrtsstraßenverwaltung des Bundes sind auf Initiative der SVC zusammengekommen, um über Möglichkeiten zur Rettung des Eiswerks zu beraten – vergeblich, keiner konnte helfen. Dem Verein ging es an dieser Stelle immer um Winterlagerplätze für seine Mitglieder.   Die SVC  hat eineinhalb Jahre lang in der Region und bundesweit nach einem Käufer für das Objekt gesucht. Die Verkaufsbedingungen waren mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Cuxhaven abgestimmt. Als eine Kaufofferte eines Stader Projektentwicklers eingegangen war  hat sich der SVC-Vorstand nach intensiven Beratungen  entschlossen,  diese anzunehmen und das Eiswerk – vorbehaltlich der Zustimmung  der Mitgliederversammlung – zu verkaufen. Auch weil dieses Angebot eine Erhaltung des Baudenkmals als wichtigste Bedingung, die die SVC aufgestellt hatte, explizit enthielt.  Kurze Zeit später kam eine Absage des Projektentwicklers,   ausdrücklich auch unter Hinweis auf die ungesicherte Gründung  des  Eiswerks. Damit blieb der Segler-Vereinigung Cuxhaven als letzte Möglichkeit nur, die Stadt Cuxhaven um eine endgültige Prüfung der Abrissgenehmigung zu bitten. Zu diesem Zeitpunkt konnte der Verein das Gebäude seit knapp einem Jahrzehnt nicht mehr wirtschaftlich nutzen und zuletzt noch nicht einmal mehr versichern.  Der Abriss des Eiswerks war die Ultima Ratio.

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